Winterdienst-Pflichten für Eigentümer in Bayern
Was Eigentümer über die gesetzliche Räum- und Streupflicht wissen müssen.
Weiterlesen →Der Frühling ist die wichtigste Jahreszeit für Ihren Garten. Nach den Wintermonaten braucht die Grünanlage gezielte Pflege, um gesund ins neue Jahr zu starten. Besonders für Eigentümer in der Region Zirndorf und Nürnberg gilt: Wer jetzt die richtigen Maßnahmen ergreift, spart sich im Sommer viel Arbeit und Ärger. Unsere Checkliste zeigt Ihnen, welche Aufgaben im Frühling anstehen.
In der Metropolregion Nürnberg-Fürth kann der Winter bis in den März hinein Frost bringen. Mit der eigentlichen Gartenpflege sollten Sie erst beginnen, wenn kein Dauerfrost mehr zu erwarten ist -- in der Regel ab Mitte bis Ende März. Einige Arbeiten wie der Gehölzschnitt sollten sogar noch früher erledigt werden: Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind starke Rückschnitte an Hecken und Sträuchern nur bis Ende Februar erlaubt. Ab dem 1. März gelten Schutzzeiten für brütende Vögel, die nur schonende Formschnitte zulassen.
Nach dem Winter ist der Rasen oft von Moos und Filz durchsetzt. Vertikutieren entfernt diese Schicht und sorgt dafür, dass Luft, Wasser und Nährstoffe wieder an die Graswurzeln gelangen. Der beste Zeitpunkt ist April, wenn der Boden abgetrocknet und der Rasen bereits einmal gemäht wurde. Im Anschluss empfiehlt sich eine Düngung mit einem stickstoffbetonten Frühjahrsdünger.
Ein Formschnitt der Hecken bringt die Grünanlagen in Form und fördert einen dichten, gleichmäßigen Wuchs. Achten Sie darauf, die Hecke leicht trapezförmig zu schneiden -- unten breiter als oben --, damit auch die unteren Bereiche genügend Licht erhalten. Größere Rückschnittarbeiten an Bäumen und Sträuchern sollten von einem Fachbetrieb durchgeführt werden, insbesondere wenn es um Bäume in der Nähe von Gebäuden oder Stromleitungen geht.
Beete sollten im Frühling von altem Laub und abgestorbenen Pflanzenresten befreit werden. Lockern Sie den Boden mit einer Grabegabel auf und arbeiten Sie Kompost oder Pflanzerde ein. Stauden, die im Herbst stehengelassen wurden, können jetzt zurückgeschnitten werden. Auch das Entfernen von Unkraut ist im Frühling besonders effektiv, bevor die Wildkräuter richtig Wurzeln schlagen.
Restliches Herbstlaub, abgebrochene Äste und Winterschmutz müssen vor dem Saisonstart entfernt werden. Das gilt nicht nur für Rasenflächen, sondern auch für Dachrinnen, Abflüsse und befestigte Flächen. Terrassen und Gartenwege profitieren von einer gründlichen Hochdruckreinigung, die Moos, Algen und Verschmutzungen zuverlässig entfernt.
Viele Eigentümer unterschätzen die Verkehrssicherungspflicht im Garten. Überhängende Äste, die auf den Gehweg oder das Nachbargrundstück ragen, müssen entfernt werden. Wurzelschäden an Gehwegen können zu Stolperfallen werden, für die Sie als Eigentümer haften. Auch morsche Bäume oder instabile Äste stellen ein Sicherheitsrisiko dar und müssen fachgerecht beseitigt werden.
Kleinere Arbeiten wie Rasenmähen oder Unkraut jäten lassen sich gut selbst erledigen. Für aufwändigere Maßnahmen wie Vertikutieren, Baumschnitt oder Heckenpflege lohnt sich jedoch die Beauftragung eines Fachbetriebs. Professionelle Gärtner verfügen über das richtige Werkzeug, kennen die gesetzlichen Vorgaben und arbeiten effizient. Besonders für vermietete Objekte oder abwesende Eigentümer ist ein Gartenpflege-Vertrag die stressfreiste Lösung.
Unser Team in Zirndorf übernimmt alle saisonalen Gartenarbeiten -- vom Frühjahrsschnitt bis zur Herbstlaub-Entsorgung. Sprechen Sie uns an für ein unverbindliches Angebot.
In der Region Franken (Zirndorf, Nürnberg, Fürth) empfiehlt sich der Start der Frühjahrspflege ab Mitte März, sobald kein Dauerfrost mehr zu erwarten ist. Rasen vertikutieren sollte man erst ab April, wenn der Boden ausreichend abgetrocknet ist. Hecken- und Gehölzschnitt ist bis Ende Februar ohne Einschränkung möglich; ab März gelten Schutzzeiten nach dem Bundesnaturschutzgesetz.
Ja, als Grundstückseigentümer sind Sie im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht verpflichtet, überhängende Äste zu entfernen, die den Nachbarn oder öffentliche Wege beeinträchtigen. Der Nachbar kann Sie dazu auffordern und hat nach dem BGB einen Beseitigungsanspruch. Zudem können Sie haftbar gemacht werden, wenn herabfallende Äste Schäden verursachen.
Für Eigentümer, die ihre Immobilie vermieten oder wenig Zeit haben, lohnt sich ein Gartenpflege-Vertrag in der Regel sehr. Ein Jahresvertrag stellt sicher, dass alle saisonalen Arbeiten rechtzeitig erledigt werden -- vom Frühjahrsschnitt über die Sommerpflege bis zur Herbstlaub-Entsorgung. Außerdem können die Kosten bei vermieteten Objekten als Betriebskosten umgelegt werden.
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