Winterdienst-Pflichten für Eigentümer in Bayern
Was Eigentümer über die gesetzliche Räum- und Streupflicht wissen müssen.
Weiterlesen →Das Treppenhaus ist die Visitenkarte eines Mehrfamilienhauses. Es ist der erste Raum, den Bewohner und Besucher betreten -- und ein verschmutztes Treppenhaus hinterlässt keinen guten Eindruck. Gleichzeitig ist die Frage, wer für die Reinigung zuständig ist, eine häufige Quelle für Streit zwischen Mietern, Vermietern und Hausverwaltungen. In diesem Artikel klären wir die rechtlichen Grundlagen und zeigen, warum eine professionelle Lösung für alle Beteiligten Vorteile bringt.
Rechtlich gesehen liegt die Verantwortung für die Sauberkeit des Treppenhauses zunächst beim Vermieter bzw. bei der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Der Vermieter muss dafür sorgen, dass Gemeinschaftsflächen in einem ordnungsgemäßen Zustand gehalten werden. Das ergibt sich aus der allgemeinen Instandhaltungspflicht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Allerdings gibt es zwei gängige Wege, diese Pflicht zu organisieren:
Auf dem Papier klingt der rotierende Putzplan einfach: Jede Woche ist eine andere Mietpartei an der Reihe. In der Realität führt dieses System jedoch regelmäßig zu Problemen. Einige Mieter reinigen gründlich, andere weniger. Wer im Urlaub ist, vergisst seinen Turnus. Ältere oder körperlich eingeschränkte Bewohner können die Arbeit nicht leisten. Neue Mieter kennen die Regelung nicht oder ignorieren sie.
Das Ergebnis: Das Treppenhaus wird unregelmäßig oder gar nicht gereinigt, die Stimmung im Haus verschlechtert sich, und der Vermieter steht vor Beschwerden. Nicht selten eskaliert die Situation bis hin zu Mietminderungen, weil Mieter argumentieren, dass die Gemeinschaftsflächen nicht ordnungsgemäß gepflegt werden.
Eine professionelle Reinigung löst diese Konflikte dauerhaft. Die Vorteile liegen auf der Hand:
Ein seriöser Reinigungsdienst deckt mehr ab als nur das Wischen der Stufen. Zu einer vollständigen Treppenhausreinigung gehören:
Die Reinigungsfrequenz richtet sich nach der Anzahl der Mietparteien und der Nutzungsintensität. In den meisten Mehrfamilienhäusern empfiehlt sich eine wöchentliche Grundreinigung mit monatlicher Intensivreinigung.
Die Kosten für eine professionelle Treppenhausreinigung sind gemäß der Betriebskostenverordnung (BetrKV) umlagefähig. Voraussetzung ist, dass die Umlage im Mietvertrag vereinbart ist. Die Kosten werden dann anteilig auf alle Mietparteien verteilt -- fair, transparent und ohne Diskussionen.
Unsere professionelle Treppenhausreinigung in Zirndorf und Umgebung umfasst alle genannten Leistungen. Wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot nach einer Objektbesichtigung.
Grundsätzlich ist der Vermieter bzw. die Eigentümergemeinschaft (WEG) für die Sauberkeit im Treppenhaus verantwortlich. Die Pflicht kann per Mietvertrag oder Hausordnung auf die Mieter übertragen werden. In der Praxis beauftragen viele Eigentümer einen professionellen Reinigungsdienst, um gleichbleibende Qualität und Konfliktvermeidung sicherzustellen.
Ja, die Kosten für eine professionelle Treppenhausreinigung können als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist. Die Umlage erfolgt gemäß der Betriebskostenverordnung (BetrKV). Alternativ kann die Reinigungspflicht selbst per Hausordnung oder Mietvertrag auf die Mieter übertragen werden.
Die Kosten hängen von der Größe des Treppenhauses, der Anzahl der Etagen und der Reinigungsfrequenz ab. Für ein typisches Mehrfamilienhaus mit 6 bis 10 Parteien und wöchentlicher Reinigung liegen die Kosten zwischen 80 und 200 Euro pro Monat. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot auf Basis einer Objektbesichtigung.
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